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Ein Fall von ärztlicher Fehlbehandlung, der mir den Atem raubt

Chefarzt einer Bamberger Klinik verurteilt, er hat Revision eingelegt

Die Kammer verurteilte ihn zu sieben Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe und sprach ein fünfjähriges Berufsverbot aus.

Mir wurde übel und ich begann zu zittern, als ich von diesem Fall einer ärztlichen Misshandlung - juristisch "Behandlungsfehler" - las. Zu ausgeprägt sind die Parallelen zu meinem Fall, bei dem die Staatsanwaltschaft die Verfolgung meiner Anzeige wegen Körperverletzung nach kurzer Zeit einstellen liess. Meine Strafanzeige hätte keine Aussicht auf Erfolg, hiess es zur Begründung. Und Punkt.

 

Das war's. Es wurden keine Zeugen vernommen, dem Mediziner schien hingegen alles erlaubt. Der Arzt konnte keine von ihm gestellte Diagnose benennen, legte gefälschte Papiere über seine Praxis vor, etliche Monate später (!) sogar einen vermeintlich gefälschten Bescheid über einen zweifelhaften, pathologischen Befund eines für seine Praxis arbeitenden Pathologen, über von mir (unerlaubt) entferntes und angeblich eingeschicktes Gewebe usw. usw. 

 

Bei dem jetzt in Bamberg verurteilten Chirurgen hat eine Medizinstudentin den Stein vor vierzehn Monaten ins Rollen gebracht. "Sie arbeitete in der Klinik, und der angesehene Arzt soll ihr erzählt haben, er (und damit sie als seine Versuchsprobandin) nehme an einer Studie zu Beckenvenen teil.

 

Sie erklärt sich zu einer Untersuchung bereit. Er kündigt an, ihr ein Kontrastmittel zu geben. Doch danach kommt es der damals 26-Jährigen seltsam vor, dass sie sich an die Untersuchung nicht erinnert. Ihr Vater, der zufälligerweise Arzt ist, nimmt ihr zuhause Blut ab. Ein Labor findet darin Midazolam – ein Betäubungsmittel. 

 

Auch den elf Frauen vor ihr soll er zwischen 2008 und 2014 ein Kontrastmittel angekündigt und stattdessen Midazolam gegeben haben – das Gericht hält das für erwiesen. Bis zuletzt sagte der Ex-Chefarzt nicht, welches Mittel er als Kontrastmittel genommen haben will, er hat es in keinem Befund vermerkt."   

 

In der Frauenfeindlichkeit und der Misshandlung von Frauen in ärztlicher Behandlung scheinen alle Möglichkeiten zur Vertuschung gegeben. 

 Die Misshandlungsaktionen dieses Bamberger Arztes weisen Parallelen zu meinem eigenen Fall auf - nur, dass die Staatsanwaltschaft meine Strafanzeige sofort einstellen ließ. Dabei wurde ich vor dem Eingriff in meinem Intimbereich weder aufgeklärt, noch gab ich meine Unterschrift zur Einwilligung in diesen. Der Chirurg hatte damals den Auftrag durch Überweisung seitens meines Hausarztes, eine blutende Wunde zu nähen. Was folgte, hier in Abkürzung: ich wurde kurzerhand betäubt, es wurde mir 75% meines Bindegewebes entfernt, meine Scheide und die riesige Wunde teilweise mit dicken Fäden vernäht, unerlaubt Fotos angefertigt und archiviert usw. usw.

 

Über seine Diagnose und auch die von ihm ausgeführte "Operation" bestand vollkommene Unklarheit in der Ärzteschaft der Universitätsklinik, so dass man sogar vor meiner lebensrettenden Notoperation von dort aus bei ihm anrief und nachfragte, was und wie er denn bei mir eigentlich ambulant operiert habe. Der Oberarzt, der mich an der Universitätsklinik notoperierte, war geradezu angewidert, er löste zuerst all die Nähte, die meinen Intimbereich kreuz und quer zusammenschnürten. Mehr konnte er zu dem Zeitpunkt gar nicht für mich tun, wie er mir nach meinem Aufwachen sagte. Dann legte er einen blutstillende Einlage in meinen Enddarm, von dem der Chirurg in ambulanter Behandlung 75 % des Gewebes entfernt hatte. Akribisch notierte der Operateur der Uni-Klinik den Zustand, den er bei mir vorgefand. Er sparte dabei nichts aus, machte deutlich, dass es sich um einen sehr zweifelhaften Eingriff handelte, der am Ehesten dem entsprach, was das medizinische Lehrbuch als eine Operationsmethode von 1882, oder als eine weitere von 1937 beschrieb. Beide werden als "amputierend" gekennzeichnet und finden bereits seit den fünfziger Jahren des 20. Jahrhunderts keine Anwendung mehr, da sie verheerende Wirkungen zeigten. Trotz dieser präzisen Dokumentation meiner gravierenden Verletzungen im Not-Op-Bericht der Universitätsklinik, hielten weder die Staatsanwaltschaft, noch - nach meinem Einspruch - die Generalstaatsanwaltschaft, weitere Nachforschungen in dieser Angelegenheit für notwendig.

 

Zu der eigentümlichen, schriftlich für mich ausgeführten, Internetrecherche des Staatsanwalts, nach der er mir selbständig eine Ferndiagnose stellte und mir in dieser eine ungeahnte neue Erkrankung andichtete, gipfelte die Unverfrorenheit dieser Ablehnungen in dem Satz der General-Staatsanwaltschaft: "Zutreffenderweise hat die Staatsanwaltschaft (...) ausgeführt, dass die Heilbehandlung unter dem Gesichtspunkt der mutmaßlichen Einwilligung gerechtfertigt war." 

 

Auch die Vorgeschichte in Bamberg, die Misshandlung von zehn weiteren Frauen ohne Strafverfolgung hatte zuvor bereits sieben Jahre angedauert. Dabei ist es nur einem Zufall zu verdanken, dass dieser Fall jetzt überhaupt vor Gericht kam. Die Staatsanwaltschaft in meinem Fall: Meine fehlende Unterschrift könne man hier vernachlässigen, denn ich hätte sicher in den Eingriff eingewilligt. (?!?) Deshalb könne man von meiner "hypothetischen Einwilligung" ausgehen. Von der Staatsanwaltschaft wurde zudem ein Gutachter beauftragt, der - wie ich erst Jahre später herausfand - mit dem misshandelnden Chirurgen bestens bekannt war. Zur Zeit der Begutachtung war meine Krankenakte sogar "seltsamerweise" verschwunden. Dies störte aber den Gutachter nicht, er bezog  sich nur auf die Ausführungen der Rechtsanwälte des Chirurgen (!) und bescheinigte dem Gericht ohne eine einzige Krankenunterlage zu mir in einem dreizehn Seiten langen Gutachten, dass ich doch dankbar sein müsse, da ic hervorragend operiert worden sei. (???!!) Ich selbst habe den Gutachter nie gesehen, noch gesprochen. Er mich und meine Wunden also auch nicht.

 

Ich musste in der Folge mehrfach notoperiert werden, mehrere Male wäre ich an meinen inneren Verletzungen beinahe gestorben. Das hielt die Richter im späteren, zivilgerichtlichen Prozess allerdings nicht davon ab, mich nur wenige Wochen nach der verheerenden Fehl-Operation für vollkommen gesund zu erklären. Während es aus meinen inneren Wunden weiter eiterte, hatte ein mich untersuchender Professor ohne mein Wissen in meine Krankenakte neben den Befund über meine Verwundung den Satz eingetragen "Subjektiv hat die Patientin das Gefühl, es ginge ihr besser". Auch er gehörte in die Runde miteinander bekannter Mediziner. Auch dies war mir damals nicht bekannt. Nur aufgrund dieses Eintrages galt ich also laut Urteil wenige Wochen nach dem verheerenden Eingriff als "geheilt", und konnte somit keine weiteren Ansprüche auf Entschädigung stellen, zum Beispiel, als mir in der Folge der Darm platzte und ich weiter durch Damverschluss lebensbedrohlich erkrankte. 

 

Pausenlos ging damals über Monate und sogar Jahre ein derartiges Geprassel von weiteren seelischen Schlägen auf mich nieder, während ich um mein Leben kämpfte, wegen der Schädigungen eine Reihe großer Operationen zu überstehen hatte, und wegen der folternden Schmerzen in meinem Intimbereich unter Morphintropfen stand. Ich hätte all dies wohl kaum überstehen können, wenn ich nicht eine kleine Tochter gehabt hätte. So sah ich mich gehalten, weiterzuleben. 

 

Der Dreistigkeit in meiner Geschichte nimmt es kein Ende. Deshalb habe ich ein jahrelanges Protokoll geführt und mein Buch Die Wunde in mir - Misshandlung auf Krankenschein verfasst. Diese Dinge aus der sehr dunklen Ecke ärztlicher "Behandlung" müssen an die Öffentlichkeit. Die Beweislast in "sogenannten" und "richtigen" Behandlungsfehlern darf nicht länger bei den schwer erkrankten PatientInnen liegen. In jedem zivilrechtlichen Behandlungsfehler-Prozess muss die Beweislast von vornherein bei dem Arzt liegen. Sonst wird sich an der Machtlosigkeit der PatientInnen nichts ändern. 

 

Klug sind sie, die Mediziner und Juristen. Gerissen bis aufs Letzte. Solange die Beweislast im Patientenrecht beim Patienten liegt, bleibt es zufällig, ob solche Angriffe und Misshandlungen überhaupt aufgeklärt werden.

 

Deshalb zum Schluss meine wichtige Bitte: unterzeichnet meine Petition und helft sie zu verbreiten.

 

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