· 

Brustimplantate - Entscheidung in Brüssel:  für den TÜV-Rheinland, gegen die geschädigten Frauen

Es sieht danach aus, dass die geschädigten Frauen am Ende leer ausgehen werden.. In Europa haben wir eine Rechtsauffassung, die offenbar die Interessen von Geschädigten eher außer Acht lässt. Immer zum Schaden der Schwächsten, scheint hier das Prinzip zu sein.

 

 

Es fragt sich doch, ob TÜV-Stempel und -Aufkleber eventuell nur verkaufsfördernde, dabei aber die KäuferInnen und AnwenderInnen in die Irre führende Funktionen haben? Wenn der TÜV so gut wie gar nichts zu überprüfen hat, damit ein Produkt seine Kennzeichnung tragen darf, drängt sich da nicht die Frage auf, wofür dann eine solche "Qualitätsauszeichnung" des TÜV überhaupt gut sein soll?

 

In jedem Fall nützen sie Firmen, die diese TÜV-Irreführung der Kunden (in diesem Fall waren auch Ärzte darunter) zu nutzen und finstere Geschäfte damit zu tätigen wissen.

Kommentar schreiben

Kommentare: 0