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Die Rechts-Unsicherheit von Patienten soll nun ein Fonds aus dem Steuertopf lösen

Es ist gut, dass das Thema der ärztlichen Behandlungsfehler und die elende Lage der Patienten-Opfer endlich bei den Politikern angekommen ist.

 

Ich kritisiere jedoch, mit welcher Maßnahme die unzureichende, rechtliche Absicherung der Patienten in Deutschland verbessert werden soll. 

Endlich über die Einrichtung eines Härtefallfonds nachzudenken, ist gut. Weniger gut daran ist, dass ausschließlich die Steuerzahler dafür aufkommen sollen, dass so unendlich viele Arztfehler aufgrund der jetzigen Verteilung der Beweislast im Patientenrechtegesetz unaufgeklärt bleiben.

 

Mit einer Umformulierung des Patientenrechtegesetzes ließen sich die Probleme in der Rechtssprechung und die Nicht-Leistung von Entschädigungen seitens der ärztlichen Versicherungen sofort und auf effektive Weise lösen. Deshalb sollte das Ziel sein, die Beweislast endlich von den Schultern der schwer erkrankten Betroffenen zu nehmen und sie generell bei den betreffenden Ärzten und Kliniken zu positionieren. Erst dann haben endlich auch die Mediziner ein wahres Interesse, an der Aufklärung der Fälle von Behandlungsfehlern mitzuarbeiten.

 

Bislang ist dies nicht der Fall. Im Gegenteil, es werden Dokumente nachkorrigiert, entwendet und zum Teil problemlos neue erfunden. All dies wird zumeist nicht geahndet, denn alles muss erst mit 95prozentiger, sogenannter "an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" nachgewiesen werden. Eine juristische Regelung, die ebenso korrigiert gehört, wie ich bereits in meinem Artikel Von einem Recht, das keines ist - die Rechtsformel des Patientenrechtegesetzes ist zum Nachteil für die Betroffenen  ausgeführt habe.

 

Kein Wunder, dass sich Ärzte und Kliniken bislang - und also auch in Zukunft - ruhig zurücklehnen können. Sie sind dem Betroffenen immer vor Gericht überlegen, denn dieser ist krank und muss Monate und Jahre lang jedes medizinische Detail studieren, in der Hoffnung einen Beweis zu finden. Zusätzlich droht der Fall stets durch eine kurze Frist zu verjähren. 

Dies macht es ebenso unmöglich, Zeit durch einen Rechtsanwaltswechsel oder ähnliches zu verlieren. Allein auf ein medizinisches Gutachten warten Patienten teilweise bis zu einem Jahr.

 

Wieso werden Mediziner, die einen Fehler gemacht haben, weiterhin von ihrer Verantwortung ausgeschlossen?, dies bleibt die große Frage. Warum setzt der Gesetzgeber nicht endlich alles daran, dass die ärztlichen Versicherungen für den Schaden aufkommen?

 

Dies ist nur mit einer generellen Beweislast-Umkehr per Gesetz in allen Fällen ärztlicher Behandlungsfehler möglich. Jede andere Regelung trifft daneben. Wieder werden diejenigen bezahlen, die Patienten sind. Nur merken sie es nicht mehr, da das Bezahlen der ärztlichen Schädigungen auf alle Patienten und Steuerzahler gleichmäßig verteilt wird. 

 

Es fehlt in Deutschland nach wie vor eine wirksame Patientenvertretung, im Bereich von Gesundheits- und Justizministerium scheinen Patienten-Interessen nicht gut beheimatet zu sein.

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