#metoo-strafanzeige-staatsanwaltschaft

Thema: Nutzlose Strafanzeige bei Sexuellem Übergriff

Wie Ihr Euch vorstellen könnt, beschäftigt mich dieses Thema seit meiner  ärztlichen Fehlbehandlung, die zugleich einen schweren, sexuellen Übergriff auf mich als Frau darstellte. Vor allem, weil sie ohne vorherige medizinische Aufklärung, Erörterung von Diagnose oder Eingriff, und sogar ohne meine zustimmende Unterschrift in örtlicher Betäubung in einem Zeitraum von nur etwa fünfzehn bis zwanzig Minuten durch einen Chirurgen in seiner Praxis vorgenommen wurde. Vereinbart durch meinen Hausarzt und telefonisch mit diesem abgesprochen war, dass der Chirurg eine blutende Wunde in meiner analen Schleimhaut nähen sollte.

 

Nur davon ging ich also aus. Kontrollieren, was er genau machte, konnte ich wegen der ungünstigen Lage der blutenden Wunde nicht. Ich wurde aber, da ich ein Schaben und auch sehr starke Schmerzen trotz der vorherigen örtlichen Betäubungsspritze verspürte, misstrauisch und fragte ihn immerhin drängend, was er da genau mache und ob er so einen Eingriff öfter durchführe ...  

Ja, ja, sehr oft! - dies war seine Antwort beim Weiterschneiden. 

 

Das entsprach sogar den Tatsachen, wie mir eine Gynäkologin hinter vorgehaltener Hand zwei bis drei Jahre später erzählte ... Obwohl ich nie und nirgends seinen Namen nannte, sagte sie mir seinen auf den Kopf zu, bevor sie mich untersuchte. Sie hatte ihre Praxis in der Nähe zu seiner und ihr Mann war auch ein bekannter Facharzt.

 

Im Anschluss nähte der Chirurg tatsächlich. Allerdings war er dabei sehr bemüht, mit einem  übermäßig dicken Faden in meiner analen Schleimhaut eine äußere Wunde von der Größe einer Handfläche zu kaschieren, die außerdem noch ausgedehnt innerlich weiterging. Denn er hatte mit seinem Schneiden und Entfernen des Bindegewebes in meinem Intimsbereich ganze Arbeit geleistet. Ich litt trotz der unzureichenden Betäubung unter foltergleichen Schmerzen. Im Anschluss sagte ich zu meiner Begleitperson, mit der zusammen ich die Praxis verließ, ich fühlte mich, als sei ich gerade in einem Kriegslazarett operiert worden.

 

Behände nähte der Chirurg also seine riesige Wunde zu. Dabei betätigte er sich gleich noch beflissen, einen Teil meiner Scheidenöffnung mit zuzunähen. Dann - ich war kaum noch bei Bewußtsein - blitzte es, er hatte mehrere Polaroidfotos gemacht, die er mir zu allem Überfluss jetzt dicht vor meine Augen hielt mit den Worten: "Da schauen Sie mal! Jetzt haben Sie aber einen schönen Po!"

 Und: "Und zuhause spreizen Sie nun immer mal schön die Beine, gel?"

 

Was wiegt schwerer, das frage ich mich bis heute, dieser Missbrauch und die schwere Körperverletzung des Chirurgen in seiner Praxis? Oder die rigorose Abweisung meiner Strafanzeige wegen Körperverletzung im Anschluss daran seitens der Staatsanwaltschaft?

 

Wegen der akuten Lebensgefahr, da es aus der zugenähten Wunde innerlich eiterte, meine Lymphknoten dick anschwollen und ich mich vor Schmerzen kaum mehr bei Bewusstsein halten konnte, kam ich wenig später mit Blaulicht in die Universitätsklinik. Der dortige, damalige Oberarzt entfernte zunächst einmal die unsinnigen Vernähungen. Dann traute er seinen Augen kaum, bei dem Befund, den er da als riesengroße Wunde bei mir vorfand. Wütend, dokumentierte er präzise und hielt genauestens alle Schädigungen fest, die er bei seiner Notoperation vorfand.

 

Ich habe ihn sehr viel später vertraulich sprechen können, dieser Mediziner - er war Privatdozent und sollte wenig später als Chefarzt die Chirurgische Abteilung an einer anderen Uniklinik übernehmen - war ernsthaft entsetzt und erbost zugleich, dass ein Berufskollege so eine Verheerung bei einer jüngeren Patientin anstellen konnte. Noch dazu in einer körperlichen Region, die ein einziges Nervengeflecht darstellt, und von daher äußerst schmerzempflindlich ist.

 

Hierüber, über die vorgefundene, ungeheuerliche Wunde, die ein Unmaß an Schmerzen in einem überaus schmerzhaften, körperlichen Bereich bedeuten würde, schrieb er in seinem Op-Bericht genau. Denn der Chirurg hatte mir bei seinem sexualisierten Übergriff fünfundsiebzig Prozent meines äußeren und inneren Bindegewebes in meinem Geschlechtsbereich entfernt.

 

Entschuldigung, meine Geschichte ist sehr hart. Wer sollte dies besser wissen, als ich. Erst heute bin ich in der Lage, hierüber so zu präzise zu schreiben. Ich brauchte zwei große Operationen im Anschluss, eine nur zu Eröffnung der Nähte. Eine weitere, mehrere Wochen später zu einer versuchten Korrektur. Für nahezu ein Jahr konnte ich nur wimmernd und voller Schmerzen auf meinem Bett liegen, trippelnd und unter Mühe gehen ...

 

Da dieser Eingriff des Chirurgen noch dazu vollkommen sinnlos war - man hatte sogar von der Universitätsklinik aus bei ihm in der Praxis angerufen, um sich zu erkundigen, um welchen Eingriff, und um welche Diagnose es sich denn bei mir gehandelt habe (der Chirurg konnte darauf weder am Telefon, noch später vor Gericht eine Antwort geben) - stellte ich etwa zwei Monate später, sobald ich sprechen konnte, eine Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Körperverletzung. 

 

Hier kürze ich ab, das Weitere lässt sich in den anderen Kapiteln dieser Webseite nachlesen (Aus dem Vorwort, Meine Patientenrechte).

Man führte eine Praxisdurchsuchung durch, versäumte dabei allerdings die Fotos sicherzustellen, die der Chirurg in einen Kasten mit etwa achtzig bis hundert Aufnahmen gesteckt hatte. Dieser wurde offenbar "übersehen".

Meine Krankenkarte ohne einen einzigen Eintrag, keine Diagnose, keine Operation, gab er nach anfänglicher Weigerung erst nach Rücksprache mit seinem Anwalt heraus.

 

Auch erlaubte man ihm, erst ein Jahr danach und aus heiterem Himmel, einen angeblich pathologischen "Befund" über das bei mir weiträumig herausoperierte Gewebe nachzureichen. In diesem sollte bestätigt werden, dass das bei mir herausgeschnittene Bindegewebe wohl den Verdacht einer Im-eventuellen-Enstehen-befindlichen-möglichen-Erkrankung in sich getragen habe (?). Diesen  "Pathologie-Befund", in dem zwei Arztunterschriften in sehr deutlicher Weise erkennbar erst später nachgetragen wurden, ließ der Chirurg zur nachträglichen Begründung nun also durch seinen Anwalt nachreichen. Wenn er im Übrigen etwas eingeschickt und vom Pathologen hätte untersuchen lassen wollen, hätte er nach  dem bestehenden Gesetz mein Einverständnis gebraucht. Natürlich hat er mit mir gar nicht über so eine Möglichkeit gesprochen. Aber mit solchen "Kleinigkeiten" hat sich im Rahmen der staatsanwaltlichen Ermittlungen und im Rahmen des zehnjährigen, folgenden Zivilprozesses niemand beschäftigt.

 

Wenige Wochen nach meiner Strafanzeige hatte die Staatsanwaltschaft die Unbescholtenheit dieses Arztes schon längst beschlossen und die Ermittlungen  eingestellt. Insofern reichte er den Beleg nur sicherheitshalber ein und für den nunmehr bevorstehenden Zivilprozess.

 

Das Selbstbestimmungsrecht einer Frau? Alle weiteren Männer, die in meinem Fall eine Funktion innehatten, durch die sie mir hätten zur Seite stehen sollen, gingen bravourös weiter durch mich hindurch. Ich war so schwer traumatisiert und vor allem so schwer verwundet, dass ich im Grunde wehrlos geworden war.

 

Ganz offensichtlich wollte man sich mit meinem Fall in seiner spezifischen Schärfe nicht auseinandersetzen. Ärztliche "Gutachter", Juristen inklusive Richter,  Gerichtliche medizinische Sachverständige, Staatsanwalt und Oberstaatsanwalt praktizierten gemeinsam - wie vernetzt - einen umfassenden Umgang mit mir als einer Person, die beim Betreten dieser Chirurgenpraxis ihrer sämtlichen, sowohl im Grundgesetz, als auch im Medizinrecht bestehenden, Grundrechte verlustig gegangen war. Dass meine Unterschrift zum Einverständnis in seinen Eingriff beispielsweise nicht vorlag, wurde ausgehebelt mit der juristischen Floskel: "Man könne hier von meiner hypothetischen Zustimmung ausgehen" ...

  

Das Dokument des pathologischen Instituts, mit dem der Chirurg seit Jahrzehnten zusammenarbeitete, wurde seitens seines Anwalts auch für das Zivilgericht nachgereicht, denn dort musste ich ja nun einen Prozess führen. Dort sollte dieses Papier nahezu das einzige zugelassene  Beweismittel werden, denn alles wurde nur zum Vorteil des Chirurgen ausgelegt. Wohingegen meine gut zehn ärztlichen Gutachten und Atteste unter den Tisch fallen gelassen und weder berücksichtigt, noch gelesen wurden.  Dabei befanden sich auch offizielle, von unparteilicher Seite angefertigte, wie beispielsweise zwei umfangreiche Gutachten von der Rentenversicherung und andere. 

 

Insbesondere in den beiden je fünzehnseitigen Rentengutachten waren vor allem meine schwere Traumatisierung, aber auch meine körperlichen Schädigungen detailliert festgehalten. Jedoch sollte alles, was mich betraf, unberücksichtigt bleiben. Denn, so der Urteilsspruch des Oberlandesgerichts - ich wäre doch schon kurz nach dem Chirurgen-Überfall "fast beschwerdefrei" gewesen. 

 

Dieses "fast", das frage ich mich, wie soll das ausgesehen haben, nach einer so verheerenden, metzelnden Operation? Was haben sich diese Männer wohl vorgestellt, wie schnell so eine riesige innere und äußere Wunde heilen kann, in einem solchen Gewebebereich, der ja ständig strapaziert wird? Haben Sie sich überhaupt irgend etwas vorgestellt? Mit welchen Monstern hatte ich es da zu tun? Die es wagten, eine solch anmaßende Formulierung in das Urteil des Oberlandesgerichts zu schreiben, das für mich lebenslang bestehen bleiben soll? Und in dem es um die Frage nach den Schädigungen und um eine klare Entscheidung, eben um ein Urteil über eben diese Schädigungen ging?

 

War ich also nur "fast" geschädigt? Handelte es sich hier um eine Art Kavaliersdelikt? Eine Lappalie?

Was soll das bedeuten?

Was heißt es denn, "fast" Schmerzen zu haben? Konnte ich "fast" gehen?

Ich konnte also "fast" leben?

 

    

Die Geschichte meiner ungeheuerlichen Missachtung und des gewalttätigen Missbrauchs meiner Person als Frau, als Mensch und als Patientin wurde in einem zehnjährigen Prozess  vor dem Zivilgericht fortgesetzt. Denn dort einigten sich die in der Sache tätigen Herren -  Rechtsanwälte, Gerichtsgutachter, medizinische Sachverständige und Richter - darauf, dass ich bereits wenige Monate nach dieser Reihe von belastenden und mich auf das Schwerste verwundenden, operativen Eingriffen in meinen Körper "fast beschwerdefrei" gewesen sei (in dieser Formulierung steht es im Urteil des Oberlandesgerichts). Wobei zu dem Fehleingriff ja noch die Not-Operation und die Korrektur-Operation hinzugekommen waren.

 

Denn, die Begründung ist so wenig einleuchtend wie wahr, ich hätte in diesen Wochen nach den Operationen ja keinen Arzt aufgesucht. Dies sei der Beweis. 

Mit einem solchen Trauma? Zu einem Arzt???

 

Ich hatte eine Ärztin, die aber auf Nachfrage meines Rechtsanwalts meine Kranken-Unterlagen nahezu vollständig geschwärtzt vorlegte. Das dürfe sie, wurde mir mitgeteilt. Sie war, das hatte sie mir anvertraut, mit einem Arzt aus dem Freundeskreis des Chirurgen verheiratet. Persönlich auszusagen brauchte sie nicht. Dass ich mehrfach in dem betreffenden Zeitraum in der Chirurgie der Uniklinik und auch einer anderen großen Klinik zur Behandlung war, da es aus meiner Wunde beständig weiter eiterte, wurde von den Richtern ebenfalls vernachlässigt.

 

Selbstverständlich wurde auch der Universitätsprofessor, der mich notoperiert hatte, nicht ein einziges Mal um eine schriftliche oder mündliche Stellungnahme gebeten. Der medizinische Gerichtsgutachter (der mit dem Chirurg befreundet war), behauptete schlicht, der Privatdozent und Oberarzt der Uniklinik müsse sich in seinem Befund "geirrt" haben. Denn so - wie in dem Operationsbericht beschrieben, "operiere ja kein Chirurg". Das war das Gegenargument.

 

War dies ein Argument?, frage ich mich.

 

Was mich heute an diesem sexualisierten Übergriff und meiner schweren Körperverletzung interessiert, ist auch die Frage nach der unglaublichen Borniertheit und Untätigkeit der Staatsanwaltschaft. Ich habe damals Widerspruch gegen den Einstellungsbescheid eingelegt. Daraufhin wurde diese Entscheidung durch den Oberstaatsanwalt und die Generalstaatsanwaltschaft gedeckt und weiter für richtig befunden. Dies kann man alles in meinem Buch nachlesen. 


Ich selbst bin übrigens in den zehn Jahren des Prozesses nicht ein einziges Mal danach befragt worden, welche Schmerzen oder körperlichen Beschwerden ich in dem massgeblichen Zeitraum hatte. Dies beantwortete ja in naheliegender Weise der Experte, ein vom Gericht und im Grunde vom angeklagten Arzt, bestimmter Gerichtsgutachter. Ich hatte den Leiter der Chirurgie eines der größten deutschen Krankenhäuser als gerichtlichen Sachverständigen vorgeschlagen, aber dieser, so teilte man mir seitens des Richters mit, habe auf die Anfrage geantwortet, er sei in diesen Fragen nicht kompetent genug. 


Stattdessen beauftragte man einen Chefarzt einer Uniklinik, der es an seinen  jungen Assistenten weiter delegierte ...

 


Mich interessieren hier Eure Meinungen und Erfahrungen mit Staatsanwälten, die ja in der Regel zumeist männlich sind.

Ich möchte Euch auffordern, bitte einen Kommentar unter diesen Artikel zu schreiben. 

Wie ist Eure Meinung zu dieser Geschichte und vor allem: Hat jemand von Euch eventuell ähnliche Erfahrungen machen müssen? 

 

Ich möchte Eure Stimmen sammeln in der Aktion:

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