Wie mir auch heute wieder bekannt wurde, nutzen mehr und mehr Profiteure Euer Vertrauen zu mir als Autorin dieses Buches auf schamlose Weise aus! Sie gehen - vor allem via Facebook - auf ausgeklügelten Kundenfang.
Lasst Euch bitte weder auf Rechtsanwälte, noch auf sogenannte "Vereine gegen Kunstfehler", noch auf "Therapeuten" oder "Zweite-Hilfe-Seiten-gegen Behandlungsfehler" ein, die zum Teil dreist behaupten, in Kontakt zu mir stehen oder mein Anliegen zu unterstützen. Sie beziehen sich vollkommen zu Unrecht auf mich. Ich stehe zu niemandem von ihnen in Kontakt.
Diverse Webseiten und Blogs, die über Facebook verbreitet werden, und die sich zum Beispiel "Zweite Hilfe bei Behandlungsfehlern" oder so ähnlich nennen, liefern Euch zuerst allgemeine oder auch speziellere, juristische Informationen, sind aber nur dazu da, für Medizinrechtsanwälte neue, viel Geld bringende Kunden zu fangen. Bitte schaut immer zuerst in das jeweilige "Impressum".
Dort wird dann in der Regel ein Inhaber oder eine entsprechende Werbeagentur genannt, die im Auftrag von Rechtsanwälten arbeitet, und von diesen auch bezahlt wird. Dieselben Rechtsanwälte werden Euch dann im Blog oder auf der Webseite von vermeintlich "neutraler" Seite als gute und versierte Rechtsanwälte empfohlen. Dort ist aber nicht erkennbar, dass Ihr hierin einer Werbung folgt, und dass es sich eben nicht um eine unabhängige Information in Eurem Interesse handelt.
Bitte lasst Euch keinesfalls einfangen. Rechtsanwälte haben es sehr leicht, über Eure Rechtsschutzversicherungen an eine große Menge Geld zu kommen. Ohne etwas Richtiges für Euch zu bewegen. Oder sie stellen Euch unter Umständen im Anschluss an den Kontakt gleich entsprechende Rechnungen über teure Beratungen aus.
Bitte überlegt, ob es Euch wirklich etwas bringt, Mitglied in irgendeiner Vereinigung gegen Behandlungsfehler zu werden. Ich kenne nicht eine einzige, die wirklich unabhängig und gut arbeitet. Manchmal nehmen sie nur eine kleine Jahresgebühr, die einen zuerst nicht schmerzt. Dahinter steht aber das Ansinnen, auf diese Weise an Euch als potenzielle Kunden zu kommen. Dieser Missbrauch ist von Euch kaum oder nur sehr schwer zu durchschauen. Denn dann werdet Ihr als Honorar- und Geldgeber weiter gereicht. Manchmal wird Euch auch eine erste kostenlose Beratung angeboten. Vorsicht! Sie kann sehr teuer für Euch werden! Und eventuell zu weiterem Unglück führen.
Es sind Verkaufstricks, denn ein Opfer eines Behandlungsfehlers kann für Rechtsanwälte eine Art "Geldbörse" auf zwei Beinen darstellen, die man nur erst öffnen muss. Und dann fließt das Honorar. Häufig sogar in nahezu unergründlicher Weise. Trickreich wird hinter Eurem Rücken sofort ein hoher Vorschuss bei Eurer Rechtsschutzversicherung vereinnahmt, auf dessen Gegenleistung ihr unter Umständen ewig warten könnt. Oder Euch erreichen nach und nach immer mehr undurchsichtige "Honorarforderungen", die ihr nicht versteht, aber die häufig genug bezahlt werden, weil sich das Opfer eines Behandlungsfehlers einen Rechtsanwaltswechsel weder leisten kann, noch vorstellen mag. Noch einmal bei Null anfangen mit einem anderen Rechtsanwalt, für den meistens die Rechtschutzversicherung nicht mehr aufkommt und der in Euren Fall noch nicht eingearbeitet ist? Für viele nicht realisierbar, und so hängen sie dann in einer unerfreulichen, juristischen Sackgasse, in der der Weg nach vorn immer mehr Geld kostet.
Deshalb sucht Euch von Euch aus einen Medizinrechtsanwalt. Und seid hierbei bitte extrem kritisch. Fragt schon vor dem ersten Gespräch, was eine Beratung kostet, erkundigt Euch auch, welche genauen Medizinrechts-Fälle von diesem Rechtsanwalt erfolgreich bearbeitet wurden und wann. Auch wenn dies am Anfang schwierig scheint. Geht hiervon auch in dem Fall nicht ab, wenn ein Rechtsanwalt bereits häufig in den "Medien" aufgetreten ist. Denn auch dies ist keine Garantie für eine ausgezeichnete und engagierte, juristische Betreuung.
Sollte ein Rechtsanwalt, den Ihr in die engere Wahl gezogen habt, seine Kanzlei nicht an Eurem Ort haben, heißt dies nicht unbedingt, dass er für Euren Fall nicht als Rechtsvertreter infrage kommt. Aber bitte lasst Euch von ihm schriftlich garantieren, dass er gleichwohl persönlich und in Anwesenheit bei dem für Euch zuständigen Gericht erscheinen wird und Euren Fall dann nicht etwa zum Beispiel an einen anderen, womöglich sogar fachfremden, Vertretungsanwalt vor Ort delegiert. Und fragt, wie immer, nach den Kosten, die dies verursacht und ob Eure Rechtschutzversicherung hierfür aufkommen würde (Letzteres nicht den Rechtsanwalt, sondern die Versicherung zuvor fragen).
Und wenn Euer Fall eher nach Körperverletzung oder gar nach einem Tötungsdelikt aussehen sollte, als nach einem bloßen Behandlungsfehler, lasst Euch zusätzlich gleich zu Anfang von einem Strafrechts-Anwalt oder -Anwältin beraten. Die Verjährungsfrist für ein solches Delikt ist schneller um, als man denken würde.
Es ist vor allem am Anfang - wenn es einem Arrztfehler-Opfer häufig gerade am miserabelsten geht - sehr wichtig, lieber mehr und dataillierte Auskünfte einzuholen, bevor Ihr Euch mit einer anwaltlichen Vollmacht festlegt. Ein Irrtum wird im Laufe der Zeit immer schwerwiegender. Akzeptiert nichts, über das Ihr Euch nicht im Klaren seid. Wenn Euch Rechungen vorgelegt werden, bei denen Ihr unsicher seid oder zweifelt, könnt Ihr Euch vor einer Bezahlung auch bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer erkundigen.
Hinweis:
Ich stehe in keinerlei Beziehung zu dem Verein "kunstfehler24.de", bei dem ich einmal auf Anfrage eine Lesung abgehalten habe. Ich unterstütze diesen Verein, seinen Vorstand und seine Mitglieder ausdrücklich nicht.