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Drei Jahre Patientenrechtegesetz - ein Offener Brief an den Patientenbeauftragten der Bundesregierung, medizinische Studien an Demenzkranken erlaubt

Vor einem Jahr sendete und veröffentlichte ein Leser meines Buches Die Wunde in mir - Misshandlung auf Krankenschein einen Offenen Brief an den "Patientenbeauftragten der Bundesregierung", Karl-Josef Laumann. Dieser schreibt auf seiner Internetseite zur Frage nach der ausreichenden Wirksamkeit des Schutzes von Patienten durch das Patientenrechtegesetz: 

"Nicht einzelne Interessen, sondern die Patientinnen und Patienten müssen im Mittelpunkt des Gesundheitssystems stehen. Deshalb ist es wichtig, ständig für Qualität, Transparenz und eine gute Versorgung in den unterschiedlichen Strukturen zu arbeiten."

 

Torsten Friesecke, der Absender des Offenen Briefes, hatte mich direkt angeschrieben, nachdem er mein Buch gelesen hatte. Er war äußerst bewegt und betroffen, zugleich beeindruckt von der Kraft, die ich aufgebracht habe, um über Jahre so ein Buch mit der eigenen Fallgeschichte zu schreiben und zu veröffentlichen. Damit den Tausenden von Betroffenen ärztlicher Behandlungsfehler endlich eine Stimme verliehen wird, damit von offizieller Seite nicht länger so getan werden kann, als seien dies alles nur bedauerliche, schicksalhafte Einzelfälle. Er, als aufmerksamer Leser meines Buches, verstand sofort, wie bedroht wir alle sind, denn jeder und  jedem von uns kann morgen in einer ärztlichen Behandlung plötzlich eine ähnliche Geschichte passieren. Häufig merken die meisten erst dann, wie ungeschützt und rechtlos Patienten dastehen. Bewegt, und sehr besorgt, schrieb Torsten Friesecke einen Brief an den zuständigen Patientenbeauftragten und schickte diesen auch persönlich an die genannte Adresse nach Berlin. Auch sendete er seinen Brief an die entsprechenden Gesundheitspolitiker in den Bundesländern und an Gesundheitsminister Hermann Gröhe. Zugleich veröffentlichte er seinen Offenen Brief auf Facebook.

 

Heute möchte ich den Text des Offenen Briefes von Torsten Friesecke an Karl-Josef Laumann noch einmal veröffentlichen. Facebook erinnerte mich vor ein paar Tagen daran, dass seitdem ein ganzes Jahr vergangen ist, ein Jahr, in dem ich vor Engagement und Arbeit kaum weiß, wie ich all das, was brandwichtig ist, bewältigen soll. Ein Jahr, in dem wieder tausende Patienten zu Opfern von Ärzten wurden, ohne dass sie auf eine menschenwürdige Wiedergutmachung und Entschädigung hoffen dürfen. Stattdessen werden sie immer weiter, über Jahre und Jahrzehnte, zu Opfern gemacht, durch Rechtsanwälte, die gut an Ihnen verdienen, aber auch durch  medizinische Gutachter, die ebenfalls von  diesen Fällen profitieren und aus der Distanz in entspannter Haltung an ihren Schreibtischen weiter zu Tätern werden können, indem sie die Betroffenen kaum zu Wort kommen lassen. Die über sie hinweg gehen, als hätten sie keine Beachtung verdient. Auch die letzte Würde wird ihnen so genommen, sie erfahren nie eine Anerkennung ihres Leids und ihrer schlimmen Opfer-Erfahrung durch Ärzte. In ähnlicher, missachtender Weise laufen sehr viele Prozesse vor Gericht ab.

 

 

"Ein Bericht von der Banalität des Bösen"  lautet der Untertitel eines Buches der Philosophin Hannah Arendt von 1961. Ich möchte und ich darf hier natürlich keinerlei Parallelität zur Gegenwart oder zu einzelnen Personen des öffentlichen Lebens oder zu Politikern  beanspruchen oder gar behaupten. Aber seit mehreren Jahren schreiben mir Betroffene von Behandlungsfehlern, was sie mit Ärzten, mit der Gerichtsbarkeit und mit den Haftpflicht-versicherungen in Deutschland erleben müssen. Die meisten haben auch an Politiker geschrieben, dringlich um Hilfe gebeten. Die Antworten fallen lapidar ablehnend aus. Ich kenne keinen einzigen Fall, in dem einem Opfer hätte geholfen werden können. Auf den Seiten von Karl-Josef Laumann und Gesundheitsminister Hermann Gröhe wird die Wichtigkeit der Rechte von Patienten immer wieder hervorgehoben  und betont. Da geht mir dieser philosophische Begriff von der Banalität des Bösen nicht aus dem Kopf. Auch mein Buch trägt ja den Untertitel Bericht. Ob mein Bericht über einen ärztlichen Behandlungsfehler von den zuständigen Gesundheits- und Verbraucherschutz-Politikern inzwischen einmal gelesen wurde, weiß ich nicht. Einmal saß ich zusammen mit dem damaligen, gesundheitspolitischen Sprecher der CDU, Jens Spahn, in einer Talkshow vom WDR. Er entrüstete sich über das, was mir passiert sei. Merkte an, dass in meinem Fall das Recht ja eindeutig auf meiner Seite wäre, da ich ja für die Einwilligung in die Behandlung nicht einmal unterschrieben hätte ... Ich gab ihm ein Buchexemplar in die Hand, als wir das Studio verließen. Als ich Wochen später einmal bei ihm anfragte, ob er mein Buch inzwischen gelesen hätte, verneinte er. Punkt. 

 

Hier der Text des Offenen Briefes:

 

Torsten Friesecke
Büro des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie des Bevollmächtigen für Pflege Friedrichstraße 108
10117 Berlin
Dies ist ein Offener Brief, der weltweit im Internet lesbar ist.

 

Sehr geehrter Herr Laumann,
als - sehr beunruhigter - Patient wende ich mich an Sie.
Vor kurzem las ich ein Buch mit dem Titel "Die Wunde in mir": Darin schildert eine Frau ihre Erfahrungen mit dem deutschen Gesundheitswesen, nachdem an ihr - ohne ihre ausdrückliche Zustimmung - eine ärztliche Behandlung vorgenommen wurde, die sich als ärztlicher Fehler erwies.
Die nachfolgenden - sehr leidvollen - Stationen, die Johanna Darka anschaulich, offen und absolut glaubhaft beschreibt, haben in mir sehr starke Zweifel geweckt, ob in unserem Gesundheitssystem derzeit das Verhältnis Patient-Arzt ein ebenbürtiges ist? ...
Denn die Versuche von Frau Darka, ihre durch den ärztlichen Fehler erfolgte weiter bestehende gesundheitliche Beeinträchtigung wenigstens durch einen Schadensersatz materiell zu kompensieren, waren - bisher - erfolglos:
Die Gesetzgebung ist in Deutschland - noch - so gestaltet, dass der Patient den eindeutigen Zusammenhang zwischen dem mutmaßlichen ärztlichen Fehlhandeln und der gesundheitlichen Beeinträchtigung an ihm selbst nachweisen/belegen muss.
Dazu sind viele Patienten gar nicht in der Lage, da sie - aufgrund ihrer nun eingeschränkten körperlichen und seelischen Gesundheit - einen solchen juristischen Weg (der zudem kostenintensiv ist) in der Regel gar nicht gehen können. Johanna Darka ist diesen Weg gegangen; aber noch ist ihr kein Recht widerfahren.
Lesen Sie dieses Buch, Herr Laumann! Sie als unser Patienten-Interessenvertreter sollten an erster Stelle stehen, wenn es um die Hilfe für PatientInnen geht, die von Ärztefehlern betroffen sind und die aufgrund der - aus Patientensicht - ungerechten/unbefriedigenden Rechtslage nicht in der Lage sind, ein würdiges Leben zu führen, weil sie mit den Folgen des ärztlichen Fehlers, der an ihnen verübt worden ist, allein gelassen sind.
Handeln Sie, Herr Laumann! Aus meiner Sicht verdient Frau Darka das Bundesverdienstkreuz: Sie hat es - trotz ihrer so sehr eingeschränkten Gesundheit - geschafft, ein Buch über ihr Schicksal zu schreiben und damit viele Menschen wach zu rütteln.
Werden auch Sie wach. Und solidarisieren Sie sich mit den betroffenenen PatientInnen wie Frau Darka. Sie hat - stellvertretend für viele andere Menschen - dokumentiert, dass es - trotz hoher Ausgaben im Gesundheitswesen - mit der Zufriedenheit und der Sicherheit von Patienten noch nicht immer zum Besten steht ...
Ihr Handeln sollte vor allem in die Richtung einer Gesetzesänderung gehen, die eine Beweislastumkehr (den Nachweis eines nicht bestehenden Zusammenhangs des ärztlichen Handelns mit der gesundheitlichen Beeinträchtigung beim Patienten) durch den Arzt erzwingt (Frau Darka hat dafür eine entsprechende Online- Petition in diesem Jahr gestartet).
Zum Teil wird diese Beweislastumkehr jetzt schon bei Verfahren von fehlbehandelten Patienten, die gegen den entsprechenden Arzt klagen, angewandt. Doch die Beweislastumkehr muss der Regelfall werden!


Mit freundlichen Grüßen Torsten Friesecke
- Patient -
Wilhelmshaven, 28.10.2015

 

 

Die Betroffenen und die schlimme Lage der Opfer von Arztübergriffen werden weiter in einen gesellschaftlichen Tabu-Bereich verschoben, unter der dunklen Decke des Schweigens verborgen, ja geradezu erstickt. So als ginge es bei ihnen nicht um Menschen, die die Beachtung ihrer Menschenwürde verdienten. 

 

Warum? Weil es sich um Patienten handelt, die offenbar jeder Willkür durch die Mediziner ausgesetzt und in der Folge zusätzlich einer richterlichen Willkür unterworfen werden können, die sich nur allzu gern zur Verteidigung eben derselben Mediziner parteilicher, medizinischer Gutachter bedienen kann. Ich vermeide hier einmal bewusst das Wort "Behandlungsfehler", denn was mir passiert ist, verdient kaum den Namen "Fehler". Es ist zugleich ein Übergriff auf die Seele einer Patientin - erfolgte doch der betreffende, verheerende, operative Eingriff ohne meine Aufklärung, und ebenso ohne meine Zustimmung und - und das ist wesentlich - sogar ohne meine Unterschrift.

 

Wenn auf all die Betroffenen nicht eingangen wird, wenn sie totgeschwiegen, ein zentrales Register verhindert, und die Opfer-Zahlen weiter herunter gerechnet werden, weil man ein "Patientenrechtegesetz" formuliert hat und beibehält, das seinen Namen kaum verdient, wird - bislang mit Erfolg - auf die Schwäche und Wehrlosigkeit der Geschädigten gesetzt, indem man ihnen, den schwer Erkrankten - und zumeist zeitgleich für ihr Leben und für ihre existenziellen Bedingungen Kämpfenden - den Betroffenen, die gesamte Beweislast gegenüber den gesunden und gut aufgestellten Mediziner auf die Schultern packt. Schultern, die schon gebückt oder sogar, seit einer Fehloperation, im Rollstuhl daherkommen. Das ist menschenunwürdig. Das ist banal. Und das ist böse.

 

Am 9. November 2016 (honi soit qui mal y pense),  fand in Berlin folgende Veranstaltung statt: 

 "Drei Jahre Patientenrechtegesetz – wie viel Recht braucht das Patientenwohl?“

 

Über diese Frage hat Staatssekretär Karl-Josef Laumann mit namhaften Experten aus Wissenschaft und Praxis in Berlin diskutiert und eine Studie zur Wirkung des vor knapp drei Jahren beschlossenen Patientenrechtegesetzes vorgestellt . "Rund hundert Gäste aus ganz Deutschland nahmen an der Veranstaltung des Patientenbeauftragten der Bundesregierung im Auditorium Friedrichstraße teil", so heißt es. Ich sehe vor allem die Namen sehr vieler Mediziner und ihrer Standesvertreter. Daneben einige wenige Verbraucherschützer. Es wurde die vom Bundesgesundheitsminister in Auftrag gegebene, neue Studie des IGES-Institutes zu den Wirkungen des Patientenrechtegesetzes präsentiert. Da ließe sich nun einiges erwarten, vor allem Hoffnungsvolles für die zahlreichen Opfer. Aber das ist weit gefehlt. Bitte lest selbst, was dort veröffentlicht wurde. Ich gebe Euch hier den Link. 

 

Patientenbeauftragter Laumann Diskussion Patientenrechtegesetz

 

Positiv an der Stellungnahme von Karl-Josef Laumann ist das Eingeständnis, das weitere Nachbesserungen in den Anreizen, das bestehende Recht auch praktisch anzuwenden, nötig sind. Das ist richtig und da verspricht er auch, sich noch Gedanken zu machen und Vorschläge vorzulegen. Aber, ich zitiere von der Seite Karl-Josef Laumanns: "Vor allem aber müssen wir über einen Mentalitätswandel reden. Der Gesetzgeber kann nicht alles von oben herab vorschreiben. Wir brauchen bei allen Beteiligten eine bessere Kultur der Patientenorientierung, der Transparenz und des vertrauensvollen Miteinanders“, sagt Laumann."

 

Der Gesetzgeber gibt aber doch etwas vor: die menschenunwürdige Verteilung der Beweislast. Das wurde und wird auch weiterhin schlicht übergangen. Wessen Mentalität soll hier geändert werden? Und wie? Und wem nützt das?, frage ich mich. Wieso hapert es mit der geforderten Kultur der Transparenz und des vertrauensvollen Miteinanders? - Weiter heißt es dort:

"Prof. Dr. Christiane Woopen, Leiterin der Forschungsstelle Ethik am Institut für Geschichte und Ethik der Medizin der Universität zu Köln sowie ehemalige Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, erklärte in ihrer Keynote auf der Veranstaltung: „Das Patientenwohl ist der zentrale ethische Maßstab für die Gesundheitsversorgung und umfasst mehr, als Patientenrechte garantieren können."

 

Wirklich?

 

Vom IGES, einem Institut unter der Leitung von Medizinern (!) wurde im Auftrag des Gesundheitsministeriums von Hermann Gröhe, hier vertreten durch Karl-Josef Laumann, eine Studie zur Wirkung des Patientenrechtegesetzes erstellt, die die Wirksamkeit im Hinblick auf die durch das Gesetz in den Blick genommenen Ziele (!) ausführen sollte. Ich kann es hier nicht in allen Einzelheiten ausführen, aber dort wird schnell deutlich, dass es bereits bei der Formulierung des "Patientenrechtegesetzes" vor knapp drei Jahren in der Zielsetzung gar nicht um die reale Verteidigung und die Ermöglichung einer wirksamen, rechtlichen Durchsetzung und Wahrung der Rechte der Patienten durch die Betroffenen von Behandlungsfehlern selbst geht. So kommt man infolgedessen in der Studie kaum umhin, wenigstens zu Anfang kurz doch auch die Kritik seitens der Juristen, Medizinrechtler, anzuführen:

"Die praktische Relevanz des Gesetzes wird im Hinblick auf seinen Regelungsgehalt dagegen eher verhalten gesehen. Vor allem von juristischer Seite wurde wiederholt die Einschätzung vertreten, dass das Gesetz überwiegend lediglich den Stand der Rechtsprechung in Gesetzesform gieße und daher keine eigenständige Regelungskraft entfalten werde."

 

Dann folgen die Punkte, um die es in der Zielsetzung des Patientenrechte-gesetzes gegangen sein soll. Da werden folgende Begriffe genannt: Rechtstransparenz und Rechtsklarheit, Informations-, Aufklärungs- und Einwilligungspflichten, Einsichtnahme in die Patientenakte, Pflichten der Krankenkassen. Es geht also in dem "Patientenrechtegesetz" vordergründig und in alleiniger Linie um die Aufklärung des Patienten. Ob er mit dieser Aufklärung die Chance hat, eine Wiedergutmachung in Form einer Entschädigung zu bekommen?

 

Dies ist nicht der Blickwinkel des Gesundheitsministers und auch nicht der des Patientenbeauftragten. Deshalb bleibt das "Patientenrechtegesetz" weiter verachtend, denn die Paragraphen sind so formuliert, dass sie eine Anwendung des nur vermeintlich vorhandenen Rechts geradezu verhindern. Die praktische Anwendung jedoch gehört - dies kann man deutlich erkennen - offensichtlich nicht in die Perspektive des Gesetzgebers. Hier verweigern sich der Gesundheitsminister und auch der Patientenbeauftragte.

 

Sie vergehen sich damit an den Geschädigten, lassen sie weiterhin in ihrer schlimmen Lage allein. Niemand schaut hin, wie sie denn zu dem hier formuliertem Recht gelangen sollen. Was sie tun können, wenn Ihnen ein Behandlungsfehler passiert, und vor allem, wie sie zu einer Wiedergutmachung gelangen können. Denn die Krankenkassen helfen in der Regel allerhöchstens bei der Aufklärung. Und auch das Recht auf Einsicht in eine  Patientenakte verhilft dem Erkrankten nicht zu seinem Recht. Schon gar nicht, wenn der betreffende Arzt diese Akte vorher gefälscht hat. Das nämlich untersucht die Krankenkasse nicht und auch nicht der MDK. Das Opfer eines Behandlungsfehlers steht einsam und allein, wenn es gegen einen Mediziner oder ein Krankenhaus vorgehen muss. So wie in meinem Fall: meine Krankenkasse hat davon profitiert, dass ich den Prozess zumindest gewonnen habe. Geholfen hat sie mir nicht. Dort konnte man ruhig abwarten, um dann (hinter meinem Rücken) eine hohe Entschädigung für die Krankenkasse geltend zu machen. Während ich bis heute - siebzehn Jahre später - immer noch keine angemessene Entschädigung erhalten habe. Ohne irgendeine Hilfestellung musste und muss ich alles allein durchfechten.

 

Wen wundert es nun, wenn die vorgestellte Studie zu folgenden Ergebnissen kommt, ich zitiere: "Handlungsbedarf und Perspektiven für eine Weiterentwicklung des Rechts:

Aus den genannten Hemmfaktoren lassen sich insbesondere Handlungsbedarfe ableiten bezüglich der Verbesserung der Information bzw. des Kenntnisstands von Patienten und Versicherten über ihre Rechte, Wahrnehmung der Pflichten der Krankenkassen und Verbesserung der ärztlichen Kommunikation und Dokumentation."

 Und weiter heißt es abschließend:

"Hinsichtlich einer möglichen Weiterentwicklung des Rechts ist zunächst festzuhalten, dass die Bestimmungen des Patientenrechtegesetzes in ihrer Anlage grundsätzlich sachgerecht und für die Praxis auch handhabbar sind." 

Ich bin gespannt, wie Ihr es seht. Angesichts der hohen Zahl in jedem Jahr erneut betroffener Opfer und ihres unfassbaren, nicht anerkannten, und nicht entschädigten Lebens-Leids, der nicht-vollzogenen Wiedergutmachung in hunderttausenden Fällen geistert mir schon wieder die Begrifflichkeit von Hannah Arendt durch meinen Kopf ... die Banalität des Bösen.

 

 

 

Das Vertrauen der Patienten in das Gesundheitsministerium wird verspielt. Dies betrifft auch das neue Gesetz über die Ermöglichung von medizinischen Studien an Demenz- und Alzheimer-Patienten, die selbst nicht mehr darüber bestimmen können.

Ich habe am eigenen Leib erleben müssen, wie unberechtigte, verheerende Eingriffe von Medizinern hinterher für rechtens erklärt werden, um die betreffenden Ärzte zu schützen. Alle machen in diesem bösen Spiel mit, sie bilden ein undurchdringliches Netz von Beziehungen, die bis hin zu Gerichten und Staatsanwaltschaften reichen. Es wird gelogen und vertuscht, wie man es sich in den schlimmsten Albträumen nicht ausmalen könnte. Nur um verübtes Unrecht an Patienten von Ärzten für gut und rechtens zu erklären. Ich bin im Vollbesitz meiner geistigen Kräfte. Ich kämpfe seit siebzehn Jahren für mein Recht und dafür, dass die Rechtsposition der Patienten endlich auf eine menschenwürdige Basis gestellt wird. Siehe meine Petition zum Patientenrechtegestz. Dieser Beschluss schützt wieder die Mediziner und wirft die Menschenwürde über Bord. Und dies in unserem Land, mit unserer Geschichte!

 

Da hat man mal von "NIE WIEDER" gesprochen. 

 

Ich möchte niemals per Gesetz auch nur die kleinste Lücke, um Ärzten Recht zu geben gegenüber Menschen, die nicht selbst entscheiden können. Jedem Kind eines dementen Menschen möchte ich diesen Rechtskampf, wie ich ihn führe, ersparen.

 

www.johannadarka.com

 

Bitte unterzeichnet und verbreitet meine Petition zur Verlagerung der Beweislast!

Es kann morgen jede/n treffen!.

 

 

 

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