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Nützt das Recht auf Einsicht in die eigene Krankenakte dem fehlbehandelten Patienten? - Transplantationsskandal im UKE Hamburg

Gerade habe ich darüber berichtet, dass der Patientenbeauftragte, der Bundesgesundheitsminister und eine vom Bundesministerium für Gesundheit in Auftrag gegebene Studie, die vor Kurzem in Berlin vorgestellt wurde, das Patientenrechtegesetz als für den Schutz der Patienten ausreichend und wirksam beurteilen, da der Patient gemäß diesem "Patientenrechtegesetz" das Recht auf Einsicht in seine eigene Patientenakte habe. Da erreicht uns die Nachricht von den Manipulationen in der Lungentransplantation am Universitätskrankenhaus Eppendorf in Hamburg. Die Patientenakten wurden gefälscht, wichtige Unterlagen sind verschwunden. Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft.

 

Soll ich Euch erzählen, dass ich damals wegen eines ärztlichen Übergriffs Strafanzeige wegen Körperverletzung bei der Staatsanwaltschaft stellte? Auch in meinem Fall fehlten wichtige Unterlagen (angebliche  Gewebsuntersuchungen" die seine Operation rechtfertigen sollten), die der betreffende Chirurg ohne Probleme später, zusammen mit anderen, erkennbar falschen, Dokumenten "nachreichen" durfte. Das Verfahren wurde sofort eingestellt. 

 

Was nützt da das Recht auf Einsicht in meine Patientenakte? Anschließend stehe ich als Patientin allein da, die Staatsanwaltschaft beauftragte ohne Problem einen mit dem Arzt befreundeten Chirurgen als Gutachter (das wusste ich damals natürlich nicht), der unbegründet behauptete, dass ich hervorragend operiert worden sei. Übrigens ohne eine einzige Krankenakte von mir, denn die war zu diesem Zeitpunkt damals auch "verschwunden" - wenn ich mich recht entsinne, tauchte sie einige Zeit darauf bei den Rechtsanwälten des Chirurgen wieder auf ...

 

Welche Chance habe ich also als Einzelpatientin, ohne so eine Institution wie die Überwachungskommission für Transplantationen, die jetzt in Hamburg zusammen mit der Staatsanwaltschaft der Aufklärung nachgeht? Keine, denn der mich fehloperierende Chirurg konnte sich entspannt zurücklehnen. Er hat sich einen der teuersten Anwälte genommen und - laut Patientenrechtegesetz - hatte ich ja die ganz Beweislast zu übernehmen. Er brauchte gar nichts beweisen, weder seine Diagnose - er konnte selbst später in der zivilrechtlichen Gerichtsverhandlung keine benennen - noch den Titel für seine Operation, die seitens des Universitätsprofessors, der mich anschließend notoperierte, im Op-Bericht in allen Details als verheerend beschrieben wurde.

 

Dieser Universitätsprofessor müsse sich hierin wohl geirrt haben, behauptete der gerichtliche Gutachter schlicht. Daraufhin stellte die Staatsanwaltschaft die weiteren Ermittlungen sofort ein. Auch zivilrechtlich wurde der Chirurg kaum belangt, denn ich konnte ihm ja nichts nachweisen. Er wurde von einem weiteren Gutachter (der ebenfalls in die ärztlichen Beziehungen verquickt war) in gleicher Weise vor Gericht verteidigt. Alle, die meinen schlimmen Zustand beschrieben hatten (kein Zeuge wurde angehört oder angeschrieben, auch der notoperierende Professor nicht), hätten sich geirrt. Ich könne ja außerdem nicht beweisen, dass mein schlimmer körperlicher Zustand - mir fehlten 75% meines Darmgewebes und mein Muskel war zerschnitten - von dieser Fehloperation herrühre. Und der Chirurg behauptete, den Muskel zwar während seines Eingriffs gesehen, aber geschont zu haben. Ich könne ja nun nicht zweifelsfrei beweisen, wo ich mir diese Muskelschädigung bis zum Zeitpunkt der Notoperation zugezogen hätte.

 

 

Muss ich jetzt noch etwas sagen zur Wirksamkeit des sogenannten "Patientenrechtegesetzes"?

Es ist wirksam. 

 

Nur leider nicht für die Patienten.

 

Kommentare: 1
  • #1

    Murat Al (Dienstag, 15 November 2016 23:24)

    Danke schön Herr Minister wie sie die Patienten in Schutz nehmen.Das sie noch nicht mal eine Antwort senden wenn ein Patient sie anschreibt,wegen eines Kunstfehlers.Unglaublich immer das selbe,mit den möchte gern Politikern.